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· Fachbeitrag · Altersversorgung/Pensionszusage

Beratervertrag für ausgeschiedenen GGf: vGA bei Pensionszahlung neben Beratervertrag

| Wird der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer GmbH nach seinem Ausscheiden aus der GmbH für die GmbH als Berater aufgrund eines Beratervertrags tätig, führt die Zahlung der Pension neben dem Beraterhonorar zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Höhe der Pensionszahlungen, wenn der Beratervertrag die Geschäftsführertätigkeit verdeckt fortführt. So sieht es jedenfalls das FG Berlin-Brandenburg. |

 

Drei Punkte sprechen für vGA

Das FG hat drei Punkte moniert. Diese führten dazu, die Pensionszahlungen als vGA zu werten (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.09.2016, Az. 6 K 6168/13, Abruf-Nr. 193934):

 

  • Verstoß gegen Erdienbarkeit: Der frühestmögliche Bezug der Altersrente war im Urteilsfall mit Alter 60 möglich, obgleich die Zusage erst mit Alter 51 erteilt worden war. Es lägen folglich nicht die erforderlichen zehn Jahre zwischen Zusageerteilung und frühestmöglichem Altersrentenbezug.