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17.10.2016 · Nachricht · Altersversorgung

Kürzung einer Witwenrente bei Altersunterschied zulässig

| Eine Pensionsordnung kann vorsehen, dass die Höhe der Witwenrente bei einem großen Altersunterschied zwischen den Ehepartnern anteilig gekürzt wird. Dies ist keine unzulässige Benachteiligung wegen des Alters nach dem AGG, so das ArbG Köln. |