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· Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

Kann Versicherer Löschung des Eintrags im Internet fordern?

| Ein Leser fragt: Mein ehemaliger Versicherer verlangt, dass ich veranlasse, dass die ehemalige Agentur nicht mehr mit dem Namen des Versicherers im Internet erscheint, weil Versicherungsnehmer und Interessenten irre geführt würden. Andernfalls will er gegen mich vorgehen. Was tun? Die Antwort gibt Rechtsanwalt Bernd Schleicher von der Münchener Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth u. Kollegen. |

 

Antwort | Sie müssen alle Internetdienstleister, mit denen Sie einen Vertrag haben, rechtzeitig vor Ihrem Ausscheiden informieren und die Löschung oder Änderung verlangen. Sie müssen aber nicht jeden Tag das Netz auf richtigzustellende Tatsachen durchsuchen. Sie haften nicht für alle Fehlinformationen, die im Internet auftauchen, so ausdrücklich das OLG Brandenburg (Beschluss vom 6.11.2012, Az. 6 U 72/12, WVV 3/2013, Seite 7).

 

PRAXISHINWEISE | Gehen Sie wie folgt vor:

  • Mailen Sie alle Internetdienstleister an, mit denen Sie einen Vertrag haben. Fordern Sie sie auf, den Eintrag zu Ihrer ehemaligen Agentur bis zu einem bestimmten Termin zu löschen. Vergessen Sie dabei nicht Dienstleister wie Telefonbuch und gelbe Seiten.
  • Prüfen Sie außerdem ein paar große Suchseiten, auch wenn das überobligatorisch ist, und fordern Sie die Betreiber auf, den Eintrag zu Ihrer ehemaligen Agentur zu löschen. Damit zeigen Sie dem Versicherer, dass Sie sich auch ansonsten bemüht haben, eine richtige Außendarstellung zu haben.
  • Kopieren Sie Ihre E-Mails. Senden Sie diese Ihrem ehemaligen Versicherer mit dem Hinweis, dass Sie die Löschung beauftragt haben.
  • Passen Sie Ihre Profile in sozialen Netzwerken wie Xing, Facebook usw. rechtzeitig an. So schließen Sie aus, dass Ihre ehemalige Agentur weiter über die Suchmaschinen gefunden wird.
 
Quelle: Ausgabe 05 / 2015 | Seite 1 | ID 43290605