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· Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

BGH: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist ungenau formuliert und daher unwirksam

von Rechtsanwalt Bernhard Schleicher, Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth und Kollegen, München

| Der BGH hat entschieden, dass ein in einem Handelsvertretervertrag formularmäßig vereinbartes nachvertragliches Wettbewerbsverbot wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam ist. Das Urteil hat große praktische Relevanz für Vertreter. |

Vertreter aus Wettbewerbsabrede in Anspruch genommen

Zwischen einem Unternehmen und einem Handelsvertreter (Vermögensberater) kam es nach Vertragsende zum Streit. Im Handelsvertretervertrag war formularmäßig folgendes Wettbewerbsverbot vereinbart:

 

  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Der Vermögensberater verpflichtet sich, es für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses zu unterlassen, der Gesellschaft Kunden abzuwerben oder dies auch nur zu versuchen.