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· Fachbeitrag · Vermittlerrecht

Versicherungs- oder Mehrfachagent muss Vertreter-Status deutlich machen

| Ein Versicherungsvermittler, der Versicherungs- oder Mehrfachagent ist, muss gegenüber dem Kunden deutlich machen, dass er als Versicherungsvertreter auftritt. Tut er das nicht, läuft er Gefahr, dass er dem Kunden als Versicherungsmakler haftet. Das zeigt ein aktueller Fall. |

Unternehmen fordert Schadenersatz von Vermittler

Ein Unternehmen verlangt in einem Fall vor dem OLG Dresden Schadenersatz von einem Versicherungsvermittler wegen eines behaupteten Wasserschadens in seinen Geschäftsräumen, für die keine Betriebsinhaltsversicherung bestand. Im Ladenlokal sei durch den Wassereinbruch ein Schaden in Höhe von 72.777,44 Euro entstanden.

 

Kündigung der Betriebsinhaltsversicherung durch Unternehmen

Das Unternehmen kündigte im Dezember 2015 die bestehende Inhaltsversicherung für das Ladengeschäft zum 24.12.2015. Am 02.12.2015 beauftragte es den Versicherungsvermittler, der als Agenturleiter auftrat, bessere Alternativen für die bestehenden Versicherungen zu suchen.