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18.01.2013 · Fachbeitrag · Untervertreter

Agentur scheitert mit Rückforderung von Provisionsvorschüssen

| Verlangen Sie Vorschüsse von Ihrem Untervertreter zurück, müssen Sie nachvollziehbar darlegen, dass Ihnen der Rückzahlungsanspruch zusteht. Diese Lehre lässt sich aus einem Urteil des LG Wuppertal ziehen. |