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· Fachbeitrag · Agenturrecht

Unzulässige Kündigungserschwernis ‒ BGH hält Klausel über Bürokostenzuschuss für unwirksam

| Die Klausel über die Zahlung eines Bürokostenzuschusses, die davon abhängig gemacht wird, dass das Vertretervertragsverhältnis ungekündigt fortbesteht, ist unwirksam, wenn sie dem Vertreter die Kündigung des Vertrags erschwert. So lässt sich ein Urteil des BGH auf den Punkt bringen. |

 

Bürokostenzuschuss an ungekündigten Vertretervertrag geknüpft

Ein Vermögensberater sollte unter bestimmten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Gruppenaufbau einen Bürokostenzuschuss erhalten. Dieser sollte jeweils pro Quartal ermittelt und im folgenden Quartal auf der Grundlage der Gruppenumsätze des Vorquartals monatlich gezahlt werden. Der Zuschuss war davon abhängig, dass das Vertragsverhältnis des Vertreters im Zeitpunkt der Zahlung ungekündigt ist.

 

Kündigungsmöglichkeit für Handelsvertreter erschwert

Nachdem das Unternehmen dem Vertreter mit Schreiben vom 11. Januar 2011 zum 30. Juni 2014 gekündigt hatte, stellte es die Zahlung des Bürokostenzuschusses ein. Nach Aussage des BGH ist das aber nicht rechtens (BGH, Urteil vom 5.11.2015, Az. VII ZR 59/14, Abruf-Nr. 182090).