14.07.2020 · Nachricht · „Wohn-Riester“
Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie
Die Einzahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen auf einen nicht zertifizierten Bausparvertrag stellt eine förderschädliche wohnungswirtschaftliche Verwendung nach § 92a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 2 EStG dar. Das gilt auch dann, wenn infolge der hierdurch ermöglichten früheren Zuteilung der Bausparsumme erreicht werden soll, ein Darlehen zur Immobilienfinanzierung zinsersparend früher abzulösen. Das hat der BFH klargestellt.
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