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· Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

Verbindliche Auskunft: Seit 5. November 2011 gelten neue Regeln

| Am 4. November 2011 ist das Steuervereinfachungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es besagt unter anderem, dass in Bagatellfällen für verbindliche Auskünfte keine Gebühren mehr berechnet werden. |

 

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat diese Vorschrift jetzt konkretisiert. Für Anträge, die ab dem 5. November 2011 beim Finanzamt eingehen, soll danach auf die Erhebung der Gebühren verzichtet werden, wenn

  • der Gegenstandwert der verbindlichen Auskunft weniger als 10.000 Euro beträgt (§ 89 Abs. 5 Satz 3 AO) oder
  • die Bearbeitung weniger als zwei Stunden dauert (§ 89 Abs. 6 Satz 2 AO).

 

Ganz oder teilweise soll zudem auf die Gebühr verzichtet werden, wenn der Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft vor Bekanntgabe der Entscheidung der Finanzbehörde zurückgenommen wird (§ 89 Abs. 7 AO).

Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 3 | ID 30389710