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· Fachbeitrag · Steuerkalender

Steuern und Sozialabgaben: Termine 2014

| Die jeden Monat fällige Lohnsteuer sollten clevere Steuerzahler unter Ausnutzung der gesetzlichen Schonfrist zahlen. Anders ist es bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein. Mit der folgenden Übersicht haben Sie alle Lohnsteuer- und Sozialabgabentermine des Jahres 2014 im Griff. |

 

Wichtig | Den Kalender „Steuern und Sozialabgaben: Termine 2014“ finden Sie auf wvv.iww.de unter Downloads ? Arbeitshilfen ? Steuerkalender.

Sozialversicherungsbeiträge - Nachweise und Zahlung

Die Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Beschäftigungsmonats zahlen (= Fälligkeit). An diesem Tag muss Ihre Zahlung bei der Einzugsstelle eingehen. Die Beitragsnachweise (= Nachweis) müssen mit Beginn (0 Uhr) des zweitenArbeitstags vor Fälligkeit bei der Einzugsstelle vorliegen. Das heißt: Die Nachweise müssen am Tag davor bis spätestens 24 Uhr elektronisch übersandt sein.