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· Fachbeitrag · Steuerkalender

Steuern und Sozialabgaben: Termine 2013

| Clevere Steuerzahler nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungsschonfrist, um ihre Steuern zu zahlen. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung am nächsten Werktag erfolgen. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es aber keinen Aufschub. Ein Kalender fasst Ihre Termine für 2013 übersichtlich zusammen. |

 

Wichtig | Den Kalender „Steuern und Sozialabgaben: Termine 2013“ finden Sie auf wvv.iww.de im Bereich „Downloads“ unter „Arbeitshilfen“ - Stichwort „Steuerkalender“.

Sozialversicherungsbeiträge - Nachweise und Zahlung

Die Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Beschäftigungsmonats zahlen (= Fälligkeit). An diesem Tag muss Ihre Zahlung bei der Einzugsstelle eingehen. Die Beitragsnachweise (= Nachweis) müssen mit Beginn (0 Uhr) des zweiten Arbeitstags vor Fälligkeit bei der Einzugstelle vorliegen. Das heißt: Die Nachweise müssen am Tag davor bis spätestens 24 Uhr elektronisch übersandt sein.