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07.09.2018 · Nachricht · Riester-Vertrag

Keine Einwilligungserklärung – keine Zulageberechtigung

| Die Voraussetzungen für eine mittelbare Altersvorsorgezulageberechtigung sind im folgenden Fall nach Ansicht des BFH nicht erfüllt: Der Ehegatte, für den eine unmittelbare Zulageberechtigung in Betracht käme, gehört zu dem Personenkreis, dessen Zulageberechtigung von der Erteilung einer fristgebundenen Einwilligung in die Datenübermittlung abhängig ist. Er hat aber diese Einwilligung nicht fristgemäß erteilt. |