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· Fachbeitrag · Provision

Sind Provisionen für eigene Verträge steuerpflichtig?

| Ein Leser möchte wissen, inwieweit Provisionen für den Abschluss eigener Verträge steuerpflichtig sind. Die Antwort auf die verschiedenen Fallkonstellationen liefert der BFH. |

 

  • Provisionen, die ein Versicherungsvertreter vom Versicherungsunternehmen für den Abschluss eigener privater Versicherungen (z. B. Lebensversicherungen für sich oder seine Ehefrau) in gleicher Weise erhält wie für die Vermittlung von Versicherungsabschlüssen mit Dritten, sind Betriebseinnahmen. Für den BFH ist maßgebend, dass die Provisionen im Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit des Vertreters entstehen. Unbeachtlich ist, dass die Verträge seinen Privatbereich betreffen (BFH, Urteil vom 27.5.1998, Az. X R 17/95, Abruf-Nr. 98761).
  • Beim Versicherungsnehmer
    • steuerfrei ist die Provision, die ein Versicherungsvertreter an ihn weiterleitet. Sein Verhalten erschöpft sich in der Annahme der ihm angebotenen Leistung. Eine Vermittlungsleistung entfaltet er damit nicht (BFH, Urteil vom 2.3.2004, Az. IX R 68/02, Abruf-Nr. 041012);
    • steuerpflichtig ist die Provision für den Abschluss eigener Versicherungsverträge, wenn er sich verpflichtet hat, als Vermittler tätig zu werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Provision nur aus einmaligem Anlass und nur für die „Vermittlung“ von „Eigenverträgen“ gezahlt wird (BFH, Urteil vom 27.5.1998, Az. X R 94/96, Abruf-Nr. 98760).
Quelle: Ausgabe 07 / 2016 | Seite 1 | ID 44078508