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17.03.2015 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

Studiengebühr: Rückzahlung durch neuen Chef nicht steuerfrei

| Übernimmt der Arbeitgeber für einen Mitarbeiter Fortbildungskosten oder Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium, erfolgt die Kostenübernahme aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse – und ist damit steuer- und sozialabgabenfrei. Etwas anderes gilt, wenn der Mitarbeiter den Arbeitgeber wechselt, der Wechsel einen Rückzahlungsanspruch des alten Arbeitgebers auslöst und der neue Arbeitgeber die Kosten zurückzahlt. Eine solche Übernahme ist lohnsteuerpflichtig. |