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· Fachbeitrag · Lohnabrechnung

Bundeseinheitliche Entgeltbescheinigung wird ab 1. Juli 2013 verbindlich

| Ab dem 1. Juli 2013 werden die Inhalte für die Entgeltbescheinigung für alle Arbeitgeber bundeseinheitlich verbindlich. Denn dann tritt die Entgeltbescheinigungsverordnung in Kraft. Sie löst die bisher freiwillig anzuwendende Entgeltbescheinigungsrichtlinie 2009 ab. Für Sie als Arbeitgeber kann sich daraus Handlungsbedarf ergeben. |

 

Künftig verbindliche bundeseinheitliche Bescheinigung

Die Entgeltbescheinigung dient nicht allein der Information des Beschäftigten, sondern wird vielfach zum Nachweis des Arbeitsentgelts gegenüber öffentlichen Stellen, aber auch anderen Dritten verwendet.

 

Die Entgeltbescheinigungsrichtlinie 2009(Abruf-Nr. 130960) haben viele, aber nicht alle Arbeitgeber als Maßstab für die Gestaltung der Entgeltbescheinigungen genommen. Deshalb wird sie zum 1. Juli 2013 durch die Entgeltbescheinigungsverordnung abgelöst. Ziel ist es, eine bundesweit einheitliche Entgeltbescheinigung zu normieren. Damit sollen Arbeitgebern ein Mindeststandard für die monatlichen Entgeltbescheinigungen, Softwareherstellern einheitliche Vorgaben für die Programmierung der Bescheinigungssoftware und den Sozialleistungsträgern einheitliche Angaben zur Verfügung stehen.