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· Fachbeitrag · Lebensversicherung

Darlehen an Gesellschafter zur Finanzierung von LV-Beiträgen können betrieblich veranlasst sein

von Steuerberater Michael Schenk, Steuerkanzlei Schenk und Kollegen, Hof/Saale

| Ein Darlehen einer Personengesellschaft an ihre Gesellschafter zur Finanzierung von Lebensversicherungsbeiträgen kann auch bei marktunüblich günstigen Bedingungen steuerlich anzuerkennen sein. Es gehört nur dann nicht zum steuerlichen Betriebsvermögen einer Personengesellschaft, wenn festgestellt werden kann, dass keine wesentliche betriebliche Veranlassung für seine Ausreichung bestand. Das hat der BFH klargestellt. Das Urteil hat wichtige Konsequenzen für die Praxis. |

Darlehen der KG zur Finanzierung von LV-Beiträgen

Eine KG hatte ihren Kommanditisten Darlehen zur Finanzierung von Lebensversicherungsbeiträgen gewährt. Die Ansprüche aus der Lebensversicherung dienten wiederum der Sicherung und Tilgung betrieblicher Verbindlichkeiten der KG. Die KG hatte die Darlehen an die Kommanditisten mit besonders günstigen Konditionen ausgestattet. Die Kommanditisten mussten keine Sicherheiten stellen, und der vereinbarte Zinssatz lag unter dem Marktzinssatz.

 

Das Finanzamt und das zuständige Finanzgericht erkannte die Darlehen steuerlich nicht an. Es behandelte die Zahlungen vielmehr als Entnahmen der Gesellschafter. Dies sah der BFH anders (BFH, Urteil vom 16.10.2014, Az. IV R 15/11, Abruf-Nr. 174491).