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29.05.2019 · Nachricht · Krankenversicherung/Sonderausgaben

KV-Beiträge des Kindes als Sonderausgaben der Eltern

| Eltern dürfen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die ein Kind zahlt, für das die Eltern noch Kindergeld beziehen, wie eigene Sonderausgaben geltend machen. Dieses Steuersparmodell im Familienverbund war durch eine BFH-Entscheidung aus dem Jahr 2018 ernsthaft in Frage gestellt worden (WVV 12/2018, Seite 11). Jetzt hat das BMF Stellung bezogen: Das elternunfreundliche BFH-Urteil ist nur im entschiedenen Fall anzuwenden. |