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24.11.2016 · Fachbeitrag · Krankenversicherung

Kein Sonderausgabenabzug für selbst getragene Krankheitskosten

| Vereinbart ein privat Krankenversicherter einen Selbstbehalt, um geringere Versicherungsbeiträge zu zahlen, kann er laut BFH seine deswegen selbst getragenen Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben abziehen. Die Selbstbeteiligung stelle keine Gegenleistung für die Erlangung des Versicherungsschutzes dar. Daher sei sie kein Beitrag „zu“ einer Krankenversicherung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Buchst. a EStG (BFH, Urteil vom 01.06.2016, Az. X R 43/14, Abruf-Nr. 189656 ). |