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19.11.2015 · Fachbeitrag · Krankenversicherung

Bonuszahlungen der Krankenkasse: Bescheide ergehen vorläufig

| Der BFH muss klären, ob Bonuszahlungen der Krankenkasse den Sonderausgabenabzug für Beiträge zur Krankenkasse mindern (Az. X R 17/15). Steuerbescheide ab 2010 ergehen dazu jetzt vorläufig. Betroffene Steuerzahler müssen also keinen Einspruch einlegen (BMF, Schreiben vom 5.11.2015, Az. IV A 3 – S 0338/07/10010, Abruf-Nr. 145796 ). |