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16.05.2019 · Nachricht · Krankenversicherung

Beitragsrückerstattung schließt außergewöhnliche Belastung aus

| Zahlen Krankenversicherte Arztrechnungen und Medikamente aus eigener Tasche, damit sie eine Beitragsrückerstattung der Krankenversicherung erhalten bzw. diese höher ausfällt, können sie diese Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Diese Ansicht vertritt nach dem FG Rheinland-Pfalz jetzt auch das FG Niedersachsen. |