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· Nachricht · Kfz-Steuer

NZB beim BFH: Reduzierung der Kfz-Steuer bei Dieselfahrverbot?

| Muss die Kfz-Steuer auch bei einem Dieselfahrverbot in voller Höhe gezahlt werden oder hat der Halter Anspruch auf eine Reduzierung? Das will ein Dieselfahrer vom BFH wissen. Er hat gegen eine für ihn ungünstige Entscheidung des FG Hamburg Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. |

 

Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer dem Dieselfahrverbot etwas Gutes abgewinnen wollen ‒ nämlich eine Entlastung bei der Kfz-Steuer. Sein Argument: Die Steuer hängt ab vom Schadstoffausstoß. Bestehen Fahrverbote, dürfen Dieselautos weniger fahren. Damit vermindert sich der Schadstoffausstoß und folglich die Steuer. Das FG Hamburg spielte da nicht mit (FG Hamburg, Urteil vom 14.11.2018, Az. 4 K 86/18, Abruf-Nr. 205909). Weil es selbst die Revision nicht zulassen wollte, hat der Steuerzahler Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt. Sie trägt das Az. III B 2/19.

Quelle: ID 45670387