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· Fachbeitrag · Kfz-Kosten

So gestalten Sie Ihr Fahrtenbuch finanzamtssicher und sichern sich den Betriebsausgabenabzug!

| Das Fahrtenbuch kommt immer dann ins Spiel, wenn ein Versicherungsvertreter einen Pkw aus seinem Betriebsvermögen nutzt und die Anwendung der Ein-Prozent-Regelung vermeiden will oder wenn er ein privates Fahrzeug betrieblich einsetzt und sich den Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug sichern will. Da mithilfe des Fahrtenbuchs erhebliche Steuervorteile erzielt werden können, neigen Finanzämter zu intensiven Prüfungen. Darauf sollte Ihr Fahrtenbuch vorbereitet sein. |

Anwendungsfälle für Fahrtenbücher

Nutzt ein Versicherungsvertreter oder ein Mitarbeiter eines Vertreters einen Betriebs-Pkw auch privat, muss er die Privatnutzung versteuern. Der Wert der Privatnutzung kann entweder anhand der Ein-Prozent-Regelung oder anhand eines Fahrtenbuchs ermittelt werden. Das Führen eines Fahrtenbuchs ist immer dann vorteilhaft, wenn der Anteil privater Fahrten an der Gesamtnutzung gering ist oder ein Fahrzeug mit einem hohen Listenpreis genutzt wird, das einen unverhältnismäßigen Privatanteil auslöst.

 

Die Führung eines Fahrtenbuchs kann auch dann sinnvoll sein, wenn ein Mitarbeiter des Vertreters seinen Privatwagen beruflich nutzt. Zwar kann er für jeden anlässlich einer Dienstreise zurückgelegten Kilometer 0,30 Euro als Werbungskosten ansetzen. Dieser Betrag deckt jedoch selten die tatsächlichen Kosten, die sich letztlich nur anhand eines Fahrtenbuchs nachweisen lassen. Erstattet der Vertreter als Arbeitgeber den von der Finanzverwaltung vorgegebenen Höchstbetrag von 0,30 Euro steuerfrei, kann der Mitarbeiter die übersteigenden Kosten als Werbungskosten geltend machen.