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12.02.2016 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

Fahrtkosten in der Steuererklärung: Machen Sie ab sofort mehr Betriebsausgaben geltend

| Wenn Sie auf dem Weg von zuhause ins Büro zuerst einen Kunden oder Geschäftspartner aufsuchen, können Sie höhere Betriebsausgaben geltend machen. Das ist die Conklusio einer Entscheidung des BFH zu sogenannten Dreiecksfahrten. WVV zeigt Ihnen, wieviel an Steuerersparnis drin ist. |