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11.02.2015 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

Dienstwagen: Außendienstmitarbeiter darf Benzinkosten abziehen

| Überlassen Sie Ihrem Außendienstmitarbeiter einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf, und muss der Mitarbeiter die Benzinkosten selbst tragen, kann er diese in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen. Das gilt auch, wenn Sie den geldwerten Vorteil nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelt haben. Das hat das FG Düsseldorf klargestellt. |