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· Fachbeitrag · Kfz-Kosten

Besteuerung der Privatnutzung eines Firmenwagens

| Die OFD Koblenz lässt im Hinblick auf das beim BFH unter dem Az. VI R 51/11 anhängige Verfahren zur Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Ein-Prozent-Regel entsprechende Verfahren ruhen. Sie gewährt aber keine Aussetzung der Vollziehung. Konkret geht es vor dem BFH um die Frage, ob der Bruttolistenpreis oder ein niedigerer Wert als Bemessungsgrundlage für die Ein-Prozent-Regelung zugrunde zu legen ist ( OFD Koblenz, Verfügung vom 18.1.2012, Az. S 2334 A - St 32 2 ; Abruf-Nr. 121284 ). |

Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 4 | ID 33380310