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· Fachbeitrag · Kapitalvermögen

Verlustbescheinigung: Stichtag 15. Dezember 2014 kennen

| Haben Anleger 2014 bei einer Bank Verluste aus Kapitalvermögen erzielt und bei einer anderen Bank Gewinne, können sie die steuersparende Verrechnung nur durch Abgabe einer Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung 2014 erreichen. Dazu benötigen Sie aber eine Verlustbescheinigung von ihrer Bank. Diese müssen sie bis zum 15. Dezember 2014 beantragen. Stellen Anleger den Antrag zur Verlustbescheinigung später, darf die Bank die Verluste nicht mehr bescheinigen. Dann können sie diese Verluste nur noch mit Gewinnen verrechnen, die sie bei eben dieser Bank erzielt haben. |

 

PRAXISHINWEIS | Zusammenveranlagte Ehegatten oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die bei einer Bank jeweils eigene Konten führen und dort Gewinne und Verluste aus Kapitalvermögen haben, können eine steuersparende Verrechnung bei dieser Bank beantragen. Dazu müssen sie einen gemeinsamen Freistellungsauftrag für die betreffenden Konten über null Euro ausstellen. Dieser Antrag muss bis spätestens 31. Dezember 2014 gestellt werden.

Quelle: Ausgabe 12 / 2014 | Seite 2 | ID 43077410