Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

25.09.2017 · Nachricht · Kapitalvermögen

Alt-Fondsanteile: Steuerfreiheit fällt Ende 2017 weg

| Für Wertsteigerungen von Investmentanteilen, die sich vor Einführung der Abgeltungsteuer (01.01.2009) im Depot befanden, gilt nur noch bis Ende 2017 Bestandsschutz. Werden solche Alt-Anteile ab 01.01.2018 verkauft, sind die Wertzuwächse steuerpflichtig. Ausnahme: Wertzuwächse bis zu einem Freibetrag von 100.000 Euro bleiben steuerfrei. So steht es im „Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung“. |