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· Nachricht · Kapitalanlagen

Verluste aus Knock-Out-Zertifikaten mit Stopp-Loss-Schwelle

| Anschaffungskosten für Knock-Out-Zertifikate sind auch im Verlustfall bei den Einkünften aus Termingeschäften steuermindernd zu berücksichtigen. Bis Ende 2008 handelte es sich um Werbungskosten, seit 2009 um negative Einnahmen aus Kapitalvermögen. Diese Auffassung vertritt jedenfalls das FG Köln (Urteil vom 26.10.2016, Az. 7 K 3387/13, Abruf-Nr. 192490 ). |

 

PRAXISHINWEIS | Das letzte Wort hat der BFH. Bei ihm ist die Revision mit dem Az. VIII R 1/17 anhängig.

 
Quelle: Ausgabe 07 / 2017 | Seite 1 | ID 44583940