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20.11.2015 · Fachbeitrag · Investitionsabzugsbetrag

Aufstockung des Investitionsabzugsbetrags

| Möchten Sie einen Investitionsabzugsbetrag (§ 7g Abs. 1 EStG) für eine geplante Investition erhöhen, haben Sie dafür die Zustimmung des BFH. Die Finanzämter verweigern die Aufstockung bislang aber, weil das Urteil noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden ist. Nun soll auf Bund-Länder-Ebene geklärt werden, wie das Urteil umzusetzen ist. |