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27.04.2020 · Nachricht · Immobilien

BFH bestätigt Auslegung von § 23 EStG bei eigener Wohnnutzung

| Verkauft der Eigentümer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, ist der Veräußerungsgewinn als Spekulationsgeschäft steuerpflichtig. Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn er die Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zusammenhängend zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG). Der BFH hat klargestellt, was zusammenhängend heißt. |