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· Fachbeitrag · Gewerbesteuer

Einheitlicher Gewerbebetrieb - „Ja, bitte“ oder "„Nein, danke“?

| Betreiben Sie zwei Einzelunternehmen, kann es je nach Gewinnsituation gewerbesteuerlich sinnvoll sein, einen einheitlichen Betrieb zu schaffen. Es gibt aber auch Gründe, wann und warum Sie das verhindern sollten. |

 

Variante 1: Werfen beide Betriebe Gewinne ab, ist es vorteilhaft, das Finanzamt von zwei separaten Einzelunternehmen zu überzeugen. Das schaffen Sie, indem Sie für beide Betriebe getrennte Konten führen und eine eigenständige Buchführung einrichten. Dann haben Sie bei der Gewerbesteuer zweimal Anspruch auf den Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr (FG Münster, Urteil vom 16.2.2012, Az. 3 K 2194/09; Abruf-Nr. 122280).

 

Variante 2: In einem Betrieb erzielen Sie Gewinn, im anderen Verlust. In diesem Fall ist es sinnvoll, die beiden Betriebe so zu verzahnen, dass es sich um einen einheitlichen Gewerbebetrieb handelt. Folge: Gewinn und Verlust werden zur Ermittlung der Gewerbesteuer miteinander steuersparend saldiert (FG Thüringen, Urteil vom 25.5.2011, Az. 1 K 444/09; Abruf-Nr. 122281).

Quelle: Ausgabe 10 / 2012 | Seite 2 | ID 35315260