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· Fachbeitrag · Gesetzesänderungen

Vereinfachte Bilanzvorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften

| Kleinstkapitalgesellschaften sollen künftig nicht den strengen Veröffentlichungspflichten der Rechnungslegung unterliegen. Die Neuregelung soll für alle Geschäftsjahre gelten, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt. Das sieht der Entwurf des Gesetzes zur Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften (MicroBilG; Abruf-Nr. 123076 ) vor. |

 

Profitieren werden Sie davon, wenn Sie an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei der drei folgenden Merkmale nicht überschreiten:

  • Umsatzerlöse bis 700.000 Euro