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· Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung

Wechsel zwischen Minijob und sozialversicherungspflichtigem Job nur begrenzt möglich

| Sie haben für Teilzeit- oder Aushilfskräfte oftmals einen schwankenden Arbeitsbedarf. Doch Vorsicht! Ummeldungen zwischen geringfügiger und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind nur begrenzt zulässig. |

 

Frage: Liegt ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis auch dann vor, wenn in einem Kalenderjahr der Beschäftigungsumfang und damit die Vergütung mehrmals die 450-Euro-Grenze überschreitet?

 

Antwort: Die Antwort hängt davon ab, wie oft die 450-Euro-Grenze überschritten wird, wie lange sie dauert und wie die Zukunftsprognose ausfällt.