13.05.2020 · Nachricht · Finanzierung
Vergleichsbeträge der Bank nur teilweise steuerpflichtig
Die aufgrund eines Vergleichs von einer Bank zurückgezahlten Zinsen sind keine einkommensteuerpflichtigen Kapitalerträge. Steuerpflichtig ist jedoch der Teil der Rückzahlung, der auf den Nutzungsersatz entfällt, so das FG Köln.
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