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· Fachbeitrag · Familienverträge/Betriebsausgaben

BFH: Dienstwagen an geringfügig beschäftigte Lebensgefährtin ist nicht fremdüblich

| Schließt ein Selbstständiger mit seiner Lebensgefährtin einen Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung und vereinbart er, dass ihr statt des Barlohns ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen wird, ist das offensichtlich nicht fremdüblich, so der BFH. Damit ist der Betriebsausgabenabzug für den Selbstständigen passé. |

 

Dienstwagen statt Gehalt von monatlich 400 Euro an Lebensgefährtin

Ein Selbstständiger hatte mit seiner Lebensgefährtin (im Hauptberuf Sekretärin) einen Vertrag über einen Minijob geschlossen. Danach sollte sie für 400 Euro im Monat in seinem Büro arbeiten. Zusätzlich war vereinbart, dass er ihr einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlässt, deren Kosten er übernimmt. Der steuer- und sozialversicherungspflichtige Gegenwert der Überlassung sollte mit dem Gehalt von 400 Euro aufgerechnet werden.

 

Das Finanzamt und das FG Münster haben den Betriebsausgabenabzug für den Arbeitslohn der Lebensgefährtin und die Kosten des Dienstwagens nicht anerkannt. Der BFH ist dem gefolgt (BFH, Beschluss vom 21.12.2017, Az. III B 27/17, Abruf-Nr. 199592). Er hat seine bereits 2014 geäußerte Meinung bestätigt (BFH, Beschluss vom 21.01.2014, Az. X B 181/13, Abruf-Nr. 140714).