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07.06.2016 · Fachbeitrag · Familienverträge

Abgeltungsteuer bei Ehegatten-Darlehen: BVerfG blockt ab

| Gewährt ein Ehegatte dem anderen ein Darlehen, muss er die Zinsen mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern, wenn der Darlehensnehmer die Zinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen kann und der Geber auf den finanziell abhängigen Ehegatten beherrschenden Einfluss nehmen kann. Diese BFH-Rechtsprechung ist nun fixiert, weil das BVerfG die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht angenommen hat (BVerfG, Beschluss vom 7.4.2016, Az. 2 BvR 623/15). |