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· Fachbeitrag · Erbschaftsteuer/Lebensversicherung

Besteuerung einer depotgebundenen Termfix-Lebensversicherung bei Tod des Erblassers

| Die Erbschaftsteuer für eine vom Erblasser abgeschlossene fondsgebundene Termfix-Lebensversicherung entsteht mit dem Tod des Erblassers und nicht erst am Tag der Auszahlung. Diese Ansicht vertritt das FG Köln. |

 

Streit um Besteuerungszeitpunkt bei Termfix-Lebensversicherung

Im Jahr 2008 hatte die 2013 verstorbene Erblasserin eine Lebensversicherung abgeschlossen. Versicherungsnehmerin und versicherte Person war die Erblasserin. Die Ausgestaltung des Versicherungsvertrags sah vor, dass die Auszahlung der Versicherungsprämie nicht an den Tod der Versicherungsnehmerin geknüpft war, sondern zu einem festen Zeitpunkt im Jahr 2023 erfolgen sollte.

 

Begünstigter dieser Versicherung zum Ablauftermin war der Sohn der Erblasserin. Bei Abschluss des Vertrags hat die Erblasserin eine Einmalzahlung in Höhe von 600.000 Euro erbracht. Dieser Betrag wurde einem der Erblasserin zugewiesenen Deckungsstockdepot gutgeschrieben. Der Versicherungsvertrag sah weiter vor, dass dieses Depot durch einen Vermögensverwalter nach einer zuvor vereinbarten, standardisierten Anlagestrategie verwaltet werde. Nach Eintritt des Versicherungsfalls (Tod der Erblasserin) war der Vertrag für den Begünstigten nur noch außerordentlich kündbar.