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· Nachricht · Elektromobilität/Kfz-Kosten

Halbierte Bemessungsgrundlage auch bei 0,03-Prozent-Regelung?

| Ein Leser fragt, woraus sich ergibt, dass bei Elektro-und Hybridelektrofahrzeugen die halbierte Bemessungsgrundlage auch bei der 0,03-Prozent-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt. Die Antwort liefert Steuerberaterin Susanne Weber von der WTS. |

 

Antwort | Die halbierte Bemessungsgrundlage gilt auch bei der 0,03-Prozent-Regelung. Dies ergibt sich aus dem Gesetz:

  • Nach § 8 Abs. 2 S. 2 EStG gilt für die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Fahrten § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG entsprechend. In § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG ist die Ein-Prozent-Regelung bzw. die Minderung/Halbierung des Bruttolistenpreises für Elektro-und Hybridelektrofahrzeuge festgelegt.