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· Fachbeitrag · Einkommensteuer

Gleichmäßig festgesetzte Vorauszahlungen sind rechtmäßig

| Selbst wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Gewinn erst im dritten oder vierten Quartal eines Jahres erzielt wird, darf das Finanzamt die Vorauszahlungen gleichmäßig festsetzen mit der Folge, dass im ersten und zweiten Quartal überproportional hohe Vorauszahlungen zu leisten sind. Das hat der BFH klargestellt. |

 

PRAXISHINWEIS | Eine Ausnahme käme nur in Betracht, wenn Sie dem Finanzamt anhand einer Gewinnprognose nachweisen können, dass der gesamte Gewinn für 2012 niedriger ausfällt und deshalb eine Minderung der Vorauszahlungen notwendig ist. Stellt sich dann im Herbst heraus, dass der Gewinn doch höher ausfällt als prognostiziert, können Sie für das letzte Quartal 2012 eine höhere Vorauszahlung beantragen (BFH, Urteil vom 22.11.2011, Az. VIII R 11/09; Abruf-Nr. 120050).

Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 2 | ID 31362130