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08.12.2016 · Fachbeitrag · Dienstwagen

Geldwerter Vorteil aus Dienstwagen während Elternzeit

| Ein Agenturinhaber fragt: Ein Außendienst-Mitarbeiter darf den Dienstwagen sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Agentur nutzen. Die geldwerten Vorteile werden nach der Bruttolistenpreis-Methode (BLP) versteuert. Vom 15.01.2017 bis 15.02.2017 befindet sich der Mitarbeiter in Elternzeit. In dieser Zeit nutzt er den Dienstwagen nicht für die Fahrten zur Agentur. Müssen für Januar und Februar jeweils die vollen 0,03 Prozent des BLP als geldwerter Vorteil angesetzt werden, obgleich die Nutzung nur je einen halben Monat erfolgt? |