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01.02.2013 · Fachbeitrag · Bilanz

Rückstellungen für Betreuung abgeschlossener Versicherungen

| Ein Leser hat eine Frage zur Bildung von Rückstellungen für die Betreuung bereits abgeschlossener Versicherungen: Der BFH lässt es im Urteil vom 19. Juli 2011, Az. X R 26/10 zu, dass die Richtigkeit der vorgenommenen Aufzeichnungen im Einzelfall verprobt werden kann durch eine Gegenüberstellung von Verträgen mit und ohne Bestandspflegeprovision. Im BMF-Schreiben vom 20. November 2012 (Az. IV C 6 - S 2137/09/10002) findet sich hierzu keine Aussage. Lässt die Finanzverwaltung damit die Verprobung nicht zu? Wir haben das BMF gefragt. |