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· Fachbeitrag · Bilanz

Bildung einer Rückstellung: Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen?

| In der Praxis ist immer wieder streitig: Liegen die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands aufgrund einer Pflicht zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen vor? Das FG Münster hat sich jetzt mit den Vertretungsverträgen eines Versicherers und mit den Nachträgen auseinandergesetzt. |

Rückstellung für Nachbetreuung

Eine offene Handelsgesellschaft (oHG) betreibt seit Beginn des Jahres 2003 eine Versicherungsvertretung für eine Versicherungs-AG. Vermittelt werden Versicherungsprodukte und sonstige Finanzdienstleistungen für die Versicherungs-AG sowie deren Kooperationspartner.

 

Nach den Provisionsvereinbarungen hat die oHG im Falle des Abschlusses von Versicherungsverträgen Anspruch auf Abschlussprovisionen. Für die Bestandspflege von nach dem 01.07.2000 vermittelten Lebens- und Rentenversicherungen kann ein Pflegegeld nicht mehr beansprucht werden. In den Vertretungsverträgen vom 12.12.2002 heißt es unter „Aufgaben“ wie folgt: