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· Fachbeitrag · Betriebsausgaben

So wirken sich Rabatte aus Rahmenverträgen beim selbstständigen Vertreter steuerlich aus

von Steuerberater Dipl. Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn

| Versicherer bzw. die Interessenvertretungen der selbstständigen Versicherungsvertreter haben oft Rahmenverträge mit Automobilherstellern über Rabatte getroffen. Hier stellt sich die Frage, wie sich ein Rabatt, den ein Vertreter aufgrund des Rahmenvertrags seines Versicherers bzw. seiner Interessenvertretung erhält, beim Vertreter steuerlich auswirkt. |

 

Unterschiedliche steuerliche Ansatzpunkte

Für Arbeitnehmer und für Selbstständige gelten eigenständige steuerliche Grundsätze: Während bei den Arbeitnehmern der Arbeitslohnbegriff (§§ 19, 8 EStG, § 2 Abs. 1 LStDV) gilt, ist bei Selbstständigen der Gewinn maßgeblich (§ 2 Abs. 2 Nr. 1, § 4 Abs. 1 EStG). Das hat folgende Konsequenzen:

 

Rabatt-Spielregeln für Arbeitnehmer

Erhalten Arbeitnehmer Rabatte von Dritten, so sind diese Arbeitslohn, wenn „aus dem Handeln des Arbeitgebers ein Anspruch des Arbeitnehmers auf den Preisvorteil entstanden ist.“ Das heißt, wenn der Arbeitgeber an der Verschaffung der Rabatte aktiv mitgewirkt hat (BMF, Schreiben vom 20.01.2015, Az. IV C 5 ‒ S 2360/12/10002, Rz. 2a, Abruf-Nr. 143700).