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· Fachbeitrag · Betriebsausgaben

Selbstständiger hat maximal eine Betriebsstätte

| Ein Selbstständiger hat maximal eine Betriebsstätte. Das hat das FG Baden-Württemberg entschieden. Erfahren Sie, welche Konsequenzen sich daraus in der Praxis ergeben. |

Berater mit mehreren Tätigkeiten

Der Kläger ist als Personalberater tätig. Diese Tätigkeit übt er im Erdgeschoss seines Mehrfamilienhauses aus. Im zweiten Obergeschoss befindet sich die Ehewohnung. Neben der Personalberater-Tätigkeit ist der Mann auch als Dozent bzw. Prüfer an verschiedenen Bildungseinrichtungen tätig, und zwar in seiner Wohnsitzgemeinde sowie in drei weiteren Städten.

Nach Ansicht des FG darf der Mann die Fahrtkosten zu den vier Bildungseinrichtungen mit 30 Cent je Fahrtkilometer als Betriebsausgaben abziehen. Denn es handle sich dabei nicht um Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, die dem Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG unterliegen (Urteil vom 27.10.2011, Az. 3 K 1849/09; Abruf-Nr. 114265):