Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Betriebsausgaben

Pauschalierung der Einkommensteuer bei Geschenken an Geschäftsfreunde nicht vergessen

| Die Freude über ein Geschenk wird spätestens dann getrübt, wenn der bedachte Geschäftspartner dessen Gegenwert versteuern muss. Denn betrieblich veranlasste Geschenke führen auf der Empfängerseite grundsätzlich zu Betriebseinnahmen bzw. Arbeitslohn. Sie können die drohende Besteuerung beim Empfänger aber abwenden, indem Sie die Einkommensteuer auf das Geschenk pauschalieren. |

Geschenke als (Betriebs-) Einnahmen beim Empfänger

Geschenke an betriebliche Kunden bzw. deren Arbeitnehmer, die der Pflege der Geschäftsbeziehungen dienen bzw. als Belohnung oder Anreiz für bereits erbrachte oder erhoffte Leistungen gedacht sind, führen bei den Empfängern zu steuerpflichtigen Einnahmen: Wird der Inhaber eines Betriebs beschenkt, liegen Betriebseinnahmen vor. Richtet sich das Geschenk an einen Arbeitnehmer des Kunden, bezieht dieser Drittlohn. Dies gilt für einfache Sachgeschenke genauso wie für aufwendige Einladungen zu Veranstaltungen.

 

  • Beispiel

Ein Geschenk an den Leiter Personal eines Unternehmens, der zugleich der Ansprechpartner des Agenturinhabers in Sachen betriebliche Altersvorsorge ist, führt zu Drittlohn. Wird der Personalleiter dagegen als (privater) Kunde des Agenturinhabers bedacht, liegt im Regelfall keine steuerlich relevante Einnahme vor.