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· Fachbeitrag · Betriebsausgaben

Arbeitszimmer im Keller: Als Ruheständler vom vollen Betriebsausgabenabzug profitieren

| Bei einem Ruheständler können Aufwendungen für ein Arbeitszimmer im Keller des eigenen Hauses voll als Betriebsausgaben abzugsfähig sein, wenn er dort selbstständig tätig ist. Das dazu ergangene BFH-Urteil können Sie nutzen, wenn Sie im Ruhestand weiter für Ihre ehemalige Agentur tätig sind. |

 

Kellerraum bei Pensionär Mittelpunkt der Tätigkeit

Der BFH gestattet einem Pensionär den vollen Betriebsausgabenabzug. Dieser hatte in einem Kellerraum seines Hauses eine selbstständige Gutachtertätigkeit aufgenommen. Maßgebend waren für den BFH drei Dinge:

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