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· Nachricht · Betriebsausgaben

Arbeitszimmer: Einsprüche werden zurückgewiesen

| Haben Sie noch einen Einspruch wegen eines gemischt genutzten Arbeitszimmers laufen, wird Ihr Finanzamt diesen nicht mehr bearbeiten. Die Einsprüche werden alle zurückgewiesen. So steht es in einer Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 30.04.2018 (Abruf-Nr. 200987 ). Hintergrund: Der Große Senat des BFH hat bereits 2015 klargestellt, dass bei einem häuslichen Arbeitszimmer, das teils privat und teils beruflich genutzt wird, ein anteiliger Werbungs- bzw. Betriebsausgabenabzug nicht in Frage kommt. |

Quelle: Ausgabe 06 / 2018 | Seite 4 | ID 45302242