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· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

Zuschuss für Werbung auf dem privaten Pkw des Mitarbeiters steuerlich richtig gestalten

| In manchen Agenturen machen die Mitarbeiter mit ihrem privaten Pkw Werbung für ihre Agentur. Dies geschieht in Form von Beschriftungen, Aufklebern oder Kennzeichenhaltern mit Werbeaufdruck. WVV erläutert Ihnen nachfolgend, welche steuerlichen Hürden Sie dabei nehmen müssen. |

Werbung für den eigenen Arbeitgeber

Machen Ihre Mitarbeiter auf ihrem Privat-Pkw für Sie als ihren Arbeitgeber Werbung, stellt sich die Frage, ob es sich um eine sonstige Leistung nach § 22 EStG handelt oder ob aufgrund der Nähe zum Dienstverhältnis die Vergütung als Arbeitslohn zu qualifizieren ist. Im ersten Fall wäre die Finanzspritze bis zu 255 Euro im Jahr steuer- und abgabenfrei. Im zweiten Fall würde diese Freigrenze nicht gelten.

 

Der aktuelle Fall vor dem FG Münster

Genau mit diesem Thema musste sich das FG Münster befassen. Dort hatten einige Mitarbeiter Aufkleber auf dem Kofferraumdeckel angebracht, andere benutzten lediglich Kennzeichenhalter mit Werbeaufdruck. Vorgaben hinsichtlich der zu erbringenden jährlichen Fahrleistung sowie Altersbeschränkungen beim Fahrzeug gab es nicht. In beiden Fällen erhielten die beteiligten Mitarbeiter eine pauschale Vergütung von 255 Euro im Jahr. Die Werbevereinbarung war jeweils auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses befristet.