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13.02.2018 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

Bruttoentgeltumwandlung zur Gehaltsoptimierung möglich

| Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer arbeitsvertraglich wirksam, dass der Barlohn verringert wird und im Gegenzug weitere lohnsteuerfreie oder pauschal besteuerte Leistungen gewährt werden, nimmt der Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung Bund eine reine Lohnverwendungsabrede an. In der Konsequenz fordert er Beiträge auf der Grundlage der zuvor gezahlten Löhne nach. Als Arbeitgeber können Sie gegen diese Ansicht zwei Urteile von Landessozialgerichten (LSG) ins Feld führen. |