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· Fachbeitrag · Anhängige Verfahren

Profitieren Sie optimal von den Verfahren anderer und nutzen Sie Ihre Steuerspar-Chancen

| Die Steuererklärung 2012 steht vor der Tür. Hier heißt es für Sie, alle Chancen zum Steuern sparen zu nutzen. Große Chancen bieten Ihnen all die Verfahren, die beim BFH und BVerfG anhängig sind. Sie können sich einfach an die Verfahren „dranhängen“, ohne ein eigenes Prozessrisiko eingehen zu müssen. Machen Sie sich mit den für Sie und Ihre Agentur wichtigen Verfahren vertraut und erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte wahren. |

Ruhen des Verfahrens sichern

In der Praxis gehen Sie so vor: Sie machen sich bei den umstrittenen Fragen in Ihrer Steuererklärung die für Sie vorteilhafte Ansicht zu eigen. Dem wird Ihr Finanzamt mit großer Wahrscheinlichkeit nicht folgen und Sie in Ihrem Steuerbescheid darauf hinweisen.

 

PRAXISHINWEIS | In diesem Fall legen Sie Einspruch ein, verweisen auf das entsprechende Verfahren beim BFH, BVerfG oder EuGH und beantragen, dass Ihr Verfahren bis zur endgültigen Entscheidung ruht (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO).